Das Top-Zinskonto mit Sonderzins kann bis auf Weiteres beantragt werden. Die Sonderzins-Aktion kann jederzeit von der Bank eingestellt werden.
1. Die Bank richtet für Sie auf Ihren Namen ein Top-Zinskonto (Tagesgeldkonto) ein, das der kurz- bis mittelfristigen Geldanlage dient.
2. Sie erhalten bis längstens 31.03.2025 einen festen Sonderzinssatz in Höhe von 3,11% p.a. auf das auf dem Tagesgeldkonto unterhaltene Guthaben, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
3. Pro Person ist ein Top-Zinskonto (Tagesgeldkonto) mit Sonderzinssatz zulässig. Der Sonderzinssatz wird nur für ein ab dem 1.10.2024 neu eröffnetes Top-Zinskonto bei der norisbank gewährt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung eines Top-Zinskontos mit Sonderzins ab 1.10.2024 darf noch kein Top-Zinskonto bei der norisbank bestanden haben. Der Sonderzinssatz gilt nur für Vermögen und Gelder, die bislang nicht auf Konten und Depots der Deutsche Bank Gruppe (Deutsche Bank, Postbank, norisbank, BHW Bausparkasse, DWS) angelegt sind. Für den Erhalt des Sonderzinssatzes erklären Sie sich einverstanden, Guthaben ausschließlich von einem Konto bei einer Fremdbank auf das neue Top-Zinskonto der norisbank zu übertragen, welches sich zum Beginn der Sonderzins-Aktion am 1.10.2024 noch nicht auf Konten der norisbank befunden hat. Auch Wiederanlagen aus dem ZinsMarkt gelten als Neuanlagen. Die Einzahlung erfolgt nur per Überweisung. Zuzahlungen sind von einem Konto bei einer Fremdbank während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion möglich und werden entsprechend mit verzinst. Das Guthaben auf dem Top-Zinskonto mit Sonderzinssatz darf den Betrag von 250.000 EUR nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Einlagen werden mit der Normalkondition (Zinssatz variabel) verzinst. Während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion sind Verfügungen per Überweisung auf das Referenzkonto zulässig.
4. Die Bank behält sich das Recht vor, das Guthaben nur mit der jeweils geltenden Normalkondition (Zinssatz variabel) für das Top-Zinskonto zu verzinsen, sofern die vorstehenden Bedingungen unter Nr. 3 nicht vollumfänglich erfüllt sind, insbesondere wenn das gesamte Guthaben nicht ausschließlich von einem Konto bei einer Fremdbank auf das Top-Zinskonto eingezahlt wurde.
5. Mit Ablauf der Sonderverzinsung am 31.03.2025 stellt die Bank die Verzinsung auf die Normalkondition (Zinssatz variabel) für das Top-Zinskonto um. Den dann gültigen Zinssatz finden Sie hier.
6. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils mit der Quartalsabrechnung. Über die Zinsgutschrift erhalten Sie eine Zinsabrechnung.