Eine Frau informiert sich über die Meldepflicht bei der norisbank im Todesfall.

NACHLASSFALL REGELN

Der Bank einen Todesfall melden

Meldepflicht bei der Bank im Todesfall – So melden Sie einen Todesfall richtig

Wenn eine nahestehende Person verstirbt, kommt neben der Trauer auch eine Liste an organisatorischen Aufgaben auf die Angehörigen zu. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Meldepflicht bei der Bank im Todesfall, um die Nachlassabwicklung zu ermöglichen. Dazu reichen Sie bei der norisbank die Sterbeurkunde ein, die Sie beim zuständigen Standesamt oder über Ihr Bestattungsinstitut erhalten.

Wie erfolgt die Mitteilung über einen Todesfall?

Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben, die Kunde oder Kundin der norisbank war? Es gibt neben der Bestattung und Trauerfeier einige Verpflichtungen, um die Sie sich sofort kümmern sollten. Der Kundenservice der norisbank hilft Ihnen dabei, die Formalitäten in Bezug auf das Bankkonto des Verstorbenen und die Nachlassabwicklung zu erledigen.

Todesfall der Bank melden: Darum ist es notwendig

Die Mitteilungspflicht bei der Bank im Todesfall liegt in der Regel bei den Hinterbliebenen. Denn weder das Nachlassgericht noch andere Behörden versenden automatisch eine Mitteilung an das jeweilige Geldinstitut, wenn ein Kontoinhaber verstirbt. Die Angehörigen oder Bevollmächtigten sollten sich aus diesem Grund umgehend an die Bank wenden und den Nachlassfall melden.
Die Bank ist dann dazu verpflichtet, innerhalb eines Monats eine Erbfallmeldung an das Finanzamt abzugeben. Die Anzeigepflicht umfasst u. a. das Kontoguthaben und Forderungen (finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten) der verstorbenen Person.

Über das Online-Formular auf der Website

Melden Sie uns den Todesfall online über das Formular und fügen Sie dem Auftrag einen Sterbenachweis bei. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.

Meldung des Todesfalls via Online-Banking

Sie sind Kontobevollmächtigter oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos mit der verstorbenen Person? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Nachlassmeldung komfortabel im norisbank Online-Banking vorzunehmen.

Telefon

Telefonische Beratung

Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Seite, um Ihre Nachlassangelegenheiten zu regeln. Kontaktieren Sie uns bei Fragen telefonisch unter (030) 310-66005 (24h-Kundenservice) oder per E-Mail an service@norisbank.de.

Welche Unterlagen benötigt die Bank bei einem Todesfall?

Um der norisbank einen Todesfall zu melden und weitere Fragen zum Nachlass zu klären, sind bestimmte Unterlagen nötig. Hier finden Sie eine Übersicht.

Der Bank den Todesfall melden

Senden Sie uns bitte folgende Dokumente und Informationen zu, um der norisbank den Todesfall eines Kontoinhabers zu melden:

  • Sterbeurkunde
  • Angaben zur verstorbenen Person
  • Angaben zum Ansprechpartner für die Nachlassregelung

Abwicklung des Nachlassfalls: Konten und Festgeld

Nachdem Sie der Bank den Todesfall mitgeteilt haben, können weitere Nachlassunterlagen notwendig sein:

  • Erbschein oder das eröffnete Testament / der eröffnete Erbvertrag oder Ausfertigung nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als beglaubigte Abschrift (nicht älter als 3 Monate)
    • Personalausweis oder Reisepass zur persönlichen Legitimation

    Legitimation der Erben

    Wenn Sie eine Nachlassmeldung bei der norisbank abgegeben haben, erhalten Sie von uns die erforderlichen Unterlagen, die Sie zur Legitimationsprüfung bei der Post abgeben müssen. Bringen Sie dafür Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

      Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland? Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Legitimation durch „zuverlässige Dritte“ (Anwältinnen und Anwälte sowie einige Kreditinstitute) vorzunehmen. Sprechen Sie uns diesbezüglich an, um die genaue Vorgehensweise zu erfahren.

      Kredit im Nachlassfall abwickeln

      Wenn der Verstorbene bei der norisbank Kredite aufgenommen hat, bitten wir um folgende Unterlagen:

      • Sterbeurkunde
      • Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
      • Antrag zur Kontoübertragung
      Info

      Zusatzinfo zur Legitimation

      Bei minderjährigen Erben ist es erforderlich, die gesetzliche Vertretung nachzuweisen. Dafür können Sie beispielsweise eine Geburtsurkunde vorlegen. Falls Erben unter Betreuung stehen, legen Sie bitte den Betreuerausweis und ggf. einen Freigabebeschluss vor.

      Wir benötigen zudem eine persönliche Legitimation der gesetzlichen Vertreter bzw. der Betreuungsperson. Wenn eine im Ausland erwerbstätige Person an dem Nachlassfall beteiligt ist, stellt das Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

      Häufige Fragen zur Meldepflicht bei der Bank im Todesfall

      Sie haben Fragen? Wir sind gerne persönlich für Sie da!

      Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar. Rufen Sie uns einfach an unter:


      (030) 310-66005

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