Wenn eine nahestehende Person verstirbt, kommt neben der Trauer auch eine Liste an organisatorischen Aufgaben auf die Angehörigen zu. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Meldepflicht bei der Bank im Todesfall, um die Nachlassabwicklung zu ermöglichen. Dazu reichen Sie bei der norisbank die Sterbeurkunde ein, die Sie beim zuständigen Standesamt oder über Ihr Bestattungsinstitut erhalten.
Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben, die Kunde oder Kundin der norisbank war? Es gibt neben der Bestattung und Trauerfeier einige Verpflichtungen, um die Sie sich sofort kümmern sollten. Der Kundenservice der norisbank hilft Ihnen dabei, die Formalitäten in Bezug auf das Bankkonto des Verstorbenen und die Nachlassabwicklung zu erledigen.
Die Mitteilungspflicht bei der Bank im Todesfall liegt in der Regel bei den Hinterbliebenen. Denn weder das Nachlassgericht noch andere Behörden versenden automatisch eine Mitteilung an das jeweilige Geldinstitut, wenn ein Kontoinhaber verstirbt. Die Angehörigen oder Bevollmächtigten sollten sich aus diesem Grund umgehend an die Bank wenden und den Nachlassfall melden.
Die Bank ist dann dazu verpflichtet, innerhalb eines Monats eine Erbfallmeldung an das Finanzamt abzugeben. Die Anzeigepflicht umfasst u. a. das Kontoguthaben und Forderungen (finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten) der verstorbenen Person.
Melden Sie uns den Todesfall online über das Formular und fügen Sie dem Auftrag einen Sterbenachweis bei. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.
Sie sind Kontobevollmächtigter oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos mit der verstorbenen Person? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Nachlassmeldung komfortabel im norisbank Online-Banking vorzunehmen.
Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Seite, um Ihre Nachlassangelegenheiten zu regeln. Kontaktieren Sie uns bei Fragen telefonisch unter (030) 310-66005 (24h-Kundenservice) oder per E-Mail an service@norisbank.de.
Um der norisbank einen Todesfall zu melden und weitere Fragen zum Nachlass zu klären, sind bestimmte Unterlagen nötig. Hier finden Sie eine Übersicht.
Senden Sie uns bitte folgende Dokumente und Informationen zu, um der norisbank den Todesfall eines Kontoinhabers zu melden:
Nachdem Sie der Bank den Todesfall mitgeteilt haben, können weitere Nachlassunterlagen notwendig sein:
Wenn Sie eine Nachlassmeldung bei der norisbank abgegeben haben, erhalten Sie von uns die erforderlichen Unterlagen, die Sie zur Legitimationsprüfung bei der Post abgeben müssen. Bringen Sie dafür Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland? Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Legitimation durch „zuverlässige Dritte“ (Anwältinnen und Anwälte sowie einige Kreditinstitute) vorzunehmen. Sprechen Sie uns diesbezüglich an, um die genaue Vorgehensweise zu erfahren.
Wenn der Verstorbene bei der norisbank Kredite aufgenommen hat, bitten wir um folgende Unterlagen:
Bei minderjährigen Erben ist es erforderlich, die gesetzliche Vertretung nachzuweisen. Dafür können Sie beispielsweise eine Geburtsurkunde vorlegen. Falls Erben unter Betreuung stehen, legen Sie bitte den Betreuerausweis und ggf. einen Freigabebeschluss vor.
Wir benötigen zudem eine persönliche Legitimation der gesetzlichen Vertreter bzw. der Betreuungsperson. Wenn eine im Ausland erwerbstätige Person an dem Nachlassfall beteiligt ist, stellt das Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.