Bislang hat die norisbank, so wie andere Banken in Deutschland, üblicherweise bei Bedingungs- und Preisanpassungen von Ihnen keine aktive Zustimmung eingefordert. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten vor dem Wirksamwerden der Änderungen Widerspruch eingelegt haben.
Resultierend aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind wir gehalten, Ihre aktive Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Bedingungen einzuholen, sofern sich diese seit dem Zeitpunkt der Produkteröffnung geändert haben.
Bisher hat die gesamte deutsche Kreditwirtschaft – Banken und Sparkassen – Änderungen von Preisen und Bedingungen an Kunden so kommuniziert, dass diese nicht aktiv zustimmen mussten. Grundlage für diese Vorgehensweise waren zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der deutschen Kreditwirtschaft. Diese Klauseln regelten, wie Bedingungsänderungen und Preisanpassungen wirksam wurden. Die Kunden mussten danach nur innerhalb der jeweils mitgeteilten Frist aktiv werden, wenn sie mit den angebotenen Änderungen nicht einverstanden waren.
Nun hat der Bundesgerichtshof diese beiden Klauseln im Geschäft mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Änderungen von Preisen und Bedingungen, die wir Ihnen in der Vergangenheit angeboten haben, nicht wirksam sind.
Infolgedessen sind derzeit mit Ihnen in der Regel nur die Preise und Bedingungen vereinbart, die galten, als Sie Ihr Konto bei uns eröffnet haben bzw. erstmalig eine Debit- oder Kreditkarte von uns erhielten.
Eine Fortsetzung der Geschäftsverbindung auf Basis von alten Preisen und Bedingungen, ist uns aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Insbesondere dann nicht, wenn sich die Rechtslage seit Beginn der Geschäftsverbindung mit Ihnen durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen verändert hat.
Wir möchten deshalb unsere vertragliche Basis mit Ihnen eindeutig und für beide Seiten rechtssicher gestalten. Hierzu möchten wir mit Ihnen rückwirkend zum Quartalsbeginn die Geltung der aktuellen Preise und Bedingungen vereinbaren. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung.
Um den aktuellen Anforderungen, die sich für die Banken in Deutschland aus dem BGH-Urteil ergeben, gerecht zu werden, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen.
WICHTIG:
Sie haben von uns eine Unterlage per Post, per E-Mail und/oder in Ihrem Online-Banking bekommen, über die Sie den aktuellen Preisen und Bedingungen rückwirkend zum Quartalsbeginn zustimmen können.
Bitte erledigen Sie dies zeitnah, damit wir unsere Geschäftsbeziehung auf eine rechtsverbindliche Basis stellen können.
Ihnen liegen die Unterlagen zur Zustimmung nicht mehr vor? Weiter unten finden Sie weitere Möglichkeiten, Ihre Zustimmung zu erteilen.
Tipp: Haben Sie unser Schreiben per Post bekommen und möchten künftig solche Informationen schnell und ohne Papieraufwand erhalten? Dann hinterlegen Sie gerne Ihre E-Mail-Adresse in Ihren Kontaktdaten.
Sie haben die Auswahl zwischen drei Möglichkeiten, wie Sie uns Ihre aktive Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Bedingungen geben können.
Bei einem Ihrer nächsten Logins wird Ihnen eine Seite angezeigt, über die Sie Ihre Zustimmung erteilen können.
Mit Klick auf den Button „Online zustimmen“ können Sie direkt Ihre Angaben zur Zustimmung machen.
Formular bitte herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden an:
norisbank GmbH, Kundenservice/B, 31776 Hameln
Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils entfallen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die zwei bislang unter Nr. 1 Absatz 2 und Nr. 12 Absatz 5 aufgeführten Regelungen. Wir haben die aktuellen Preise und Bedingungen für Sie zusammengestellt.