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Studenten, Schüler und Auszubildende können eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Geregelt wird diese Unterstützung im Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG.
Erfahren Sie mehr über BAföG, die Bedeutung sowie Formalitäten zur Antragstellung und Zurückzahlung.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Damit gilt die finanzielle Unterstützung für Studenten, Schüler und Auszubildende als Sozialleistung. Das Hauptziel des Gesetzes ist, die Chancengleichheit im Bildungswesen zu fördern und jedem einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium zu ermöglichen.
Im Jahr 2017 haben rund 782.000 junge Menschen den Zuschuss zum Lebensunterhalt in Anspruch genommen. Etwa ein Fünftel aller Studierenden erhält die Zahlungen vom Staat.
„Was steht mir zu?“, ist für alle, die BAföG beziehen wollen, die zentrale Frage.
Ob Sie Anspruch auf BAföG haben und wie hoch der Anspruch ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ausbildungsstätte
Staatsangehörigkeit
Anspruch haben Sie als deutscher Staatsangehöriger, als freizügigkeitsberechtigter Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU) und als ausländischer Staatsangehöriger mit Niederlassungserlaubnis.
Alter
Bei Beginn der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums dürfen Sie höchstens 29 Jahre alt sein; beim Beginn eines Masterstudiums höchstens 34 Jahre. Sonderfallregelungen sind möglich, wenn Sie einen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg machen oder ein Kind haben.
Einkommen von den Eltern und vom Lebenspartner
BAföG ist vor allem für jene von großer Bedeutung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Da Eltern und Lebenspartner dazu verpflichtet sind, Kinder und Partner finanziell zu unterstützen, müssen deren Einkommensverhältnisse beim zuständigen BAföG-Amt offengelegt werden. Für das monatliche Nettoeinkommen, das im Sinne des BAföG ermittelt werden muss, gelten feste Freibeträge:
Grundlage für die Berechnung des Nettoeinkommens ist das monatliche Bruttoeinkommen. Von diesem werden je nach Beschäftigungsart Beiträge zu Riester-Rente und Sozialversicherung (Sozialpauschale), Werbungskosten und geleistete Steuern abgezogen. Liegt das Nettoeinkommen über dem jeweiligen Freibetrag, kommt eine Unterhaltsanrechnung infrage. Am besten nutzen Sie einen Online-Rechner, um Ihren Anspruch vorab einschätzen zu können.
Zur Orientierung: Sind Ihre Eltern verheiratet und haben ein Bruttoeinkommen von weniger als 33.000€ im Jahr, stehen Ihre Chancen auf BAföG sehr gut. Ab einem gemeinsamen Gehalt von 60.000 Euro im Jahr ist eine Förderung eher unwahrscheinlich.
Werden Sie nicht gefördert und benötigen trotzdem einen größeren finanziellen Spielraum, sind Kredite wie der Top-Kredit von der norisbank eine mögliche Alternative.
Wichtig: Das Vermögen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Falls Sie selbst mehr als 7.500€ angespart haben, müssen Sie zunächst Ihre finanziellen Rücklagen nutzen. Haben Sie Kind oder Partner, steigt der Freibetrag um je 2.100€.
Eigenes Einkommen
Auch Nebenjobs und das Einkommen während der Ausbildung beeinflussen den BAföG-Satz. Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von 290€ im Monat, der sich durch Sozialabgaben und Werbungskosten auf 450€ erhöht. Verdienen Sie innerhalb des Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten nicht mehr als 5.400€, müssen Sie also keine Abzüge befürchten.
Benötigen Sie mehr Informationen zu BAföG-Sätzen und Bezugsdauern?
Grundsätzlich ist BAföG eine pauschale Förderung. Miete und andere Kosten sind für die Berechnung also unerheblich. Als Student haben Sie nur innerhalb der Regelstudienzeit Anspruch auf BAföG, als Schüler und Auszubildender während der gesamten Schul- bzw. Ausbildungszeit. Die Sätze hängen davon ab, welche Ausbildungsstätte Sie besuchen und ob Sie alleine oder bei Ihren Eltern wohnen:
wohnt alleine | wohnt bei Eltern | |
---|---|---|
Universitäten, Hochschulen, höhere Fachhochschulen, Akademien | 735€ |
537€ |
Abendgymnasien, Kollegs, weiterführende Fachschulklassen |
708€ |
510€ |
Abendschulen, Berufsaufbauschulen, weiterführende Fachoberschulen |
673€ |
605€ |
Berufsfachschulen | 590€ | 317€ |
Schüler im ersten Bildungsweg, Fachschulen, Fachoberschulen | 590€ | — |
Pauschale pro Kind | 130€ | 130€ |
Wann Sie BAföG beantragen sollten, hängt vom Studien-, Schul- oder Ausbildungsbeginn ab.
Grundsätzlich wird die Förderung frühestens ab dem Kalendermonat bewilligt, in dem der Antrag eingeht bzw. die Ausbildung oder das Studium beginnt – je nachdem, was später eintrifft. Da keine rückwirkende Bewilligung für Zeiträume möglich ist, in denen kein Antrag vorlag, empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Schüler und Auszubildende erhalten BAföG komplett als staatliche Förderung. Sie müssen es nicht zurückzahlen. Für Studenten ist es ein zinsloses Darlehen mit besonderen Rückzahlungsbedingungen: