Zustimmung der Eltern notwendig
Solange das Kind noch nicht volljährig ist, gilt prinzipiell zunächst einmal, dass eine Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich ist, um ein Girokonto zu beantragen und Vertragsänderungen durchzuführen. Außerdem sind Dispokredite (eingeräumte Kontoüberziehung) und geduldete Kontoüberziehungen in Kinder- und Jugendkonten nicht inbegriffen.