Girokonto gesperrt - was tun? Finanzwissen der norisbank

KONTO GESPERRT?

Das Girokonto ist gesperrt? Was tun?

Lesedauer: 2 Minuten

Das Girokonto ist gesperrt? Was Sie jetzt tun können

Das Girokonto steht im Mittelpunkt des alltäglichen Zahlungsverkehrs (unter anderem für Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften). Es ist das Konto, über das Sie regelmäßige Einkünfte und Ausgaben sowie Überweisungen und Lastschriften abwickeln.

Doch was ist, wenn das Girokonto gesperrt wird? Was Sie tun können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Warum wurde Ihr Girokonto gesperrt?

Wird ein Girokonto gesperrt, kann das unterschiedliche Ursachen haben. Hauptsächlich gibt es zwei Gründe:

  • Sperrung aus Sicherheitsgründen 
    Sie haben Ihre PIN dreimal falsch eingegeben oder Unbefugte haben versucht, sich Zugang zu Ihrem Konto zu verschaffen.
  • Sperrung aufgrund einer Pfändung
    Das Girokonto wird im Zuge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gesperrt, um bestehende Schulden zu begleichen.

So sollten Sie nach einer Sperrung aus Sicherheitsgründen vorgehen

Um ein aus Sicherheitsgründen gesperrtes Konto wieder nutzen zu können, müssen Sie es von der entsprechenden Bank wieder freischalten lassen. Das ist möglich:

  • per Videolegitimation
  • per Telefon
  • per Fax
  • per Post
  • per Online-Formular
  • in der Filiale

Welche Optionen Sie nutzen können, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Unter Umständen ist eine erneute Legitimation notwendig, bei der Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses einreichen müssen.

Bei der Videolegitimation, das der Identitätsprüfung im Zuge der Kontoeröffnung ähnelt, wird Ihr Ausweisdokument während einer Video-Konferenz überprüft.

Bei Sperrung nach Pfändung ist schnelle Reaktion gefragt

Anders dagegen der Fall, wenn Ihr Konto nach einer Pfändung gesperrt wurde.

Dabei gibt es zunächst keinen automatischen Schutz des Existenzminimums. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Ihren Zahlungsverpflichtungen (z. B. Miete oder Energieversorger) nicht mehr nachkommen könnten. Daher sollten Sie umgehend Ihr Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) umwandeln lassen. So verfügen Sie monatlich zumindest über einen bestimmten Grundbetrag, der nicht gepfändet werden kann.

Anschließend sollten Sie Ihren Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

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