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Das Girokonto steht im Mittelpunkt des alltäglichen Zahlungsverkehrs (unter anderem für Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften). Es ist das Konto, über das Sie regelmäßige Einkünfte und Ausgaben sowie Überweisungen und Lastschriften abwickeln.
Doch was ist, wenn das Girokonto gesperrt wird? Was Sie tun können, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wird ein Girokonto gesperrt, kann das unterschiedliche Ursachen haben. Hauptsächlich gibt es zwei Gründe:
Um ein aus Sicherheitsgründen gesperrtes Konto wieder nutzen zu können, müssen Sie es von der entsprechenden Bank wieder freischalten lassen. Das ist möglich:
Welche Optionen Sie nutzen können, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Unter Umständen ist eine erneute Legitimation notwendig, bei der Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses einreichen müssen.
Bei der Videolegitimation, das der Identitätsprüfung im Zuge der Kontoeröffnung ähnelt, wird Ihr Ausweisdokument während einer Video-Konferenz überprüft.
Anders dagegen der Fall, wenn Ihr Konto nach einer Pfändung gesperrt wurde.
Dabei gibt es zunächst keinen automatischen Schutz des Existenzminimums. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Ihren Zahlungsverpflichtungen (z. B. Miete oder Energieversorger) nicht mehr nachkommen könnten. Daher sollten Sie umgehend Ihr Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) umwandeln lassen. So verfügen Sie monatlich zumindest über einen bestimmten Grundbetrag, der nicht gepfändet werden kann.
Anschließend sollten Sie Ihren Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren.
Das Top-Girokonto ist kostenlos, wenn Sie unter 21 Jahre sind oder ab 500 Euro Geldeingang pro Monat. Wenn der Geldeingang in einem Monat weniger als 500 Euro beträgt, berechnen wir dann nur für diesen Monat zum Ende des Quartals ein Kontoführungsentgelt von 3,90 Euro.
Sie als Neukunde schließen mit dem Top-Girokonto in einem Schritt ebenfalls ein kostenloses Top-Zinskonto ab. Verzinsung: 3,11% p.a. bis 31.03.2025 – danach der dann geltende variable Standardzinssatz (aktuell 1,25% p.a.).