Kindergeld - Finanzwissen norisbank

KINDERGELD

Das sollten Sie wissen

Lesedauer: 4 Minuten

Kindergeld: Das sollten Sie wissen

Für viele Menschen sind Kinder ein fester Bestandteil der Lebensplanung, denn sie gehören zu den größten Freuden des Lebens.
Natürlich sollten finanzielle Aspekte nicht im Vordergrund stehen, trotzdem sind die mit der Kindererziehung verbundenen Kosten nicht zu vernachlässigen. Um Familien und Kinder finanziell zu unterstützen, wurde das Kindergeld eingeführt.

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung eines Kindes sichern. Es ist jedoch keine Sozialleistung des Staates, sondern eine einkommensunabhängige, steuerliche Ausgleichszahlung.
Das Kindergeld stellt das Existenzminimum des Kindes steuerlich frei. Damit ist es eine steuerliche Entlastung für Kosten, die Ihnen durch Ihre Kinder entstehen.

Der Kindergeldanspruch entsteht automatisch mit der Geburt Ihres Kindes und gilt mindestens bis zum 18. Lebensjahr.

Wer bekommt Kindergeld?

Einen rechtlichen Kindergeldanspruch haben deutsche und freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.

Eltern, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz haben, aber in der Bundesrepublik arbeiten, können ebenfalls ihren Anspruch auf Kindergeld für in Deutschland lebende Kinder geltend machen.

Ebenfalls anspruchsberechtigt sind:

  • Erziehungsberechtigte Rentner
  • Erziehungsberechtigte, die in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen
  • im Ausland lebende Entwicklungshelfer und Missionare
  • ins Ausland entsendete Beamte
  • in Deutschland lebende Ehe- oder Lebenspartner von NATO-Truppenmitgliedern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR haben
  • in Deutschland wohnende ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt

Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Der Anspruch auf Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes.
Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Kind in Deutschland, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz lebt. Kindergeldanspruch besteht außerdem nur für Kinder, die dauerhaft in Ihrem Haushalt leben.

Berücksichtigt werden:

  • leibliche und adoptierte Kinder,
  • Kinder Ihres Ehepartners und Enkelkinder, die dauerhaft in Ihrem Haushalt leben,
  • Pflegekinder, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben und die nicht durch ihre leiblichen Eltern betreut werden,
  • Geschwister, die in Ihrem Haushalt leben und als Pflegekinder berücksichtigt werden können.
  • in Deutschland lebende Ehe- oder Lebenspartner von NATO-Truppenmitgliedern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR haben
  • in Deutschland wohnende ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt

Haben Sie Kinder, die aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums für einen begrenzten Zeitraum nicht bei Ihnen im Haushalt leben, erlischt der Anspruch auf Kindergeld nicht.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt von der Anzahl der Kinder ab, für die Anspruch besteht.

Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt, wobei sich die Staffelung nach der Reihenfolge der Geburt richtet. Das älteste Kind ist grundsätzlich das erste Kind.

 
Kindergeld pro Kind (2018)
Kindergeld pro Kind (ab Juli 2019)
Kindergeld pro Kind (ab Januar 2021)
1. und 2. Kind
194,00€
204,00€
219,00€
3. Kind
200,00€
210,00€
225,00€
ab dem 4. Kind
225,00€
235,00€
250,00€

Bei der Reihenfolge werden auch sogenannte Zählkinder berücksichtigt. Das ist vor allem für Patchworkfamilien von Vorteil. So können Kinder aus früheren Beziehungen auch dann bei der Berechnung des Kindergeldes berücksichtigt werden, wenn sie nicht in Ihrem Haushalt leben und der andere Elternteil anspruchsberechtigt ist.

Wann bekommt man das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich. Wann genau Sie die Zahlungen erhalten, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab, die Sie auf dem Kindergeldbescheid finden. Je höher die Ziffer, desto später im Monat erhalten Sie das Kindergeld.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Der Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Er endet in dem Monat, in dem Ihr Kind seinen 18. Geburtstag feiert.
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie aber auch danach weiter Kindergeld erhalten.

  • vom 18. bis zum 21. Geburtstag
    Hat Ihr Kind eine abgeschlossene Ausbildung und ist als arbeitssuchend gemeldet, verlängert sich der Anspruch um maximal drei Jahre. Geringfügige Tätigkeiten, bei denen das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen 450 Euro nicht überschreitet, schließen den Anspruch auf Kindergeld nicht aus.
  • vom 18. bis zum 25. Geburtstag
    Befindet sich Ihr Kind in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung oder absolviert ein Studium, verlängert sich der Kindergeldanspruch um maximal fünf Jahre.
  • über das 25. Lebensjahr hinaus
    Ist Ihr Kind aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Einkommen Ihres Kindes 9.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

Wie wird Kindergeld beantragt?

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht automatisch mit der Geburt. Um Zahlungen zu erhalten, müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. In der Regel ist das die Familienkasse des Bezirks, in dem Sie wohnen.

Haben Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz, stellen Sie den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse des Bezirks, in dem sich die Lohnstelle Ihres Arbeitgebers befindet.

Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, reichen Sie den Antrag bei Ihrer Dienststelle ein.

Der Kindergeldantrag muss grundsätzlich schriftlich gestellt werden. Ein mündlicher Antrag, etwa durch einen Anruf, oder ein Antrag per E-Mail sind nicht möglich. Die zur Antragstellung benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse. Alternativ stehen die Formulare auch auf der Internetseite der Familienkasse zum Download bereit. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen schicken Sie per Post oder Telefax an Ihre Familienkasse.

Ist eine nachträgliche Beantragung von Kindergeld möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, das Kindergeld rückwirkend zu beantragen.
Für alle nach dem 31. Dezember 2017 gestellten Anträge gilt jedoch, dass die Zahlungen nur noch sechs Monate rückwirkend gewährt werden. Möchten Sie Ihren Kindergeldanspruch der letzten sechs Monate wahrnehmen, müssen Sie dies im Antrag angeben.

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