Man freut sich, sein Girokonto zu eröffnen und zeigt auf Berg Victory-Zeichen.

KONTOERÖFFNUNG

Das brauchen Sie, um ein Girokonto zu eröffnen

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Das brauchen Sie, um ein Girokonto zu eröffnen

Hohe Kontoführungsgebühren, schlechter Service oder zu wenige Geldautomaten: Es gibt viele gute Gründe, die Bank zu wechseln. Es kostet nur wenig Zeit und ist inzwischen recht einfach, ein neues Girokonto zu eröffnen. Ein paar Voraussetzungen muss man dennoch erfüllen.

Wer darf ein Girokonto eröffnen?

Volljährige können jederzeit – aber unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen – ein Girokonto eröffnen. 
Minderjährige (zwischen 7 und 17 Jahren) dürfen ebenfalls ein Konto auf eigenen Namen eröffnen. Dafür brauchen sie allerdings die Zustimmung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.

Zum anderen werden Konten für unter 18-Jährige als reine Guthabenkonten geführt – das heißt, ohne die Möglichkeit, das Konto zu überziehen (eingeräumte bzw. geduldete Kontoüberziehung).

Voraussetzung für eine Kontoeröffnung

Es ist nicht offiziell geregelt, welche Kriterien Sie zur Eröffnung eines Girokontos erfüllen müssen.
Allerdings stellen die meisten Banken die folgenden (formalen) Bedingungen:

  • ein fester Wohnsitz in Deutschland (nicht erforderlich für das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz)
  • eine gute Bonität
  • ein regelmäßiges Einkommen
  • keine offenen Verpflichtungen
  • keine negativen SCHUFA-Einträge

Wie eröffne ich ein Girokonto?

Sie können das neue Girokonto entweder in einer Filiale (sofern vorhanden) oder online eröffnen:

Eröffnung in Filiale

Bei einem persönlichen Besuch in der Filiale eröffnen Sie das Konto in Anwesenheit eines Bankmitarbeiters. Er führt Sie durch den Eröffnungsprozess und prüft den vorgelegten Personalausweis bzw. Reisepass (inkl. Meldebescheinigung). Bei minderjährigen Antragstellern ist zudem die Anwesenheit und Unterschrift der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter notwendig.

Online-Eröffnung

So gut wie alle Filialbanken bieten mittlerweile auch an, dass man das Girokonto übers Internet eröffnen kann. Bei Direktbanken wie der norisbank ist die Kontoeröffnung sogar nur auf diesem Wege möglich. Hierbei geben Sie Ihre Daten in ein Online-Formular ein und generieren den Antrag, den Sie unterschreiben und zurücksenden. Zur Identitätsüberprüfung wird das POSTIDENT-Verfahren eingesetzt. Es wird entweder vom Postboten oder von einem Mitarbeiter in einer Postfiliale durchgeführt, dem Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass (inkl. Meldebescheinigung) vorlegen. Der Postmitarbeiter füllt den Coupon aus, den Sie zusammen mit dem Antrag erhalten haben und schickt ihn an die Bank zurück. Das POSTIDENT-Verfahren ist für Sie kostenlos.

Alternativ verwenden immer mehr Banken, so auch die norisbank, die Videolegitimation. Dabei legitimieren Sie sich während eine Videokonferenz gegenüber einem spezialisierten Anbieter, der den Personalausweis bzw. Reisepass (inkl. Meldebescheinigung) mittels Webcam des Computers prüft.

Wie lange dauert es, ein Girokonto zu eröffnen

Wenn Sie in eine Bankfiliale gehen, alle Voraussetzungen erfüllen und alle Unterlagen dabei haben, ist die Eröffnung in der Regel noch am selben Tag vollzogen. Idealerweise vereinbaren Sie vorab einen Termin, um Wartezeiten zu verhindern. Nach circa zwei bis drei Tagen erhalten Sie dann Ihre Giro-/Maestro-Card (Ausgabe einer Debitkarte) und aus Sicherheitsgründen wenige Tage später die PIN.

Wer das Girokonto über das Internet eröffnet, muss etwas mehr Zeit einplanen. Der Kunde erhält erst nach erfolgreicher Identitätsprüfung den Zugang zu seinem neuen Konto. Das kann je nach gewählten Verfahren bis zu zwei Tage dauern. Auch dann müssen Sie noch ein paar Tage warten, bis Sie Giro-/Maestro-Card und PIN zugesandt bekommen.

Das alte Girokonto nicht zu schnell kündigen

Wer mit seinem Girokonto von einer Bank zu einer anderen wechseln will, der sollte das alte Konto noch eine Weile parallel zum neuen weiternutzen. Das erleichtert die Umstellung von Zahlungsverpflichtungen (Miete, Handyvertrag, Stromanbieter etc.) und Überweisungseingängen (Gehalt, Rente etc.). Seit September 2016 besteht eine gesetzlich geregelte Kontowechselhilfe. Die beteiligten Banken müssen nun innerhalb von 5 Arbeitstagen alle Zahlungseingänge und -ausgänge (unter anderem Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) vom alten aufs neue Konto umgestellt haben.

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